Anwendung
Heileurythmie findet Anwendung bei allen akuten, chronischen und degenerativen, jedoch nicht akut entzündlichen
- Erkrankungen des Herz- Kreislaufsystems,
- Erkrankungen des Nervensystems,
- Erkrankungen des Stoffwechselsystems,
- Erkrankungen des Bewegungsapparates;
- bei Tumorerkrankungen,
- bei kindlichen Entwicklungsstörungen ( Bewegung, Sprache, Konzentration)
- bei konstitutionell bedingten Verhaltensauffälligkeiten, auch AD(H)S
- bei Schulischen Problemen wie Dyskalkulie und Legasthenie
- bei Psychosomatischen und Psychischen Störungen und Erkrankungen
- wie auch zur Prävention im Sinne der Salutogenese.
Unter folgendem Link finden Sie eine detaillierte Liste der Indikationen für Heileurythmie: www.berufsverband-heileurythmie.de
Verordnung und Kosten
Heileurythmie wird in der Regel vom Arzt verordnet und in Einzeltherapie individuell auf die zu behandelnde Person abgestimmt durchgeführt.
Eine Therapieeinheit dauert 45 Minuten (inkl. 15 Minuten Nachruhe) und kostet 45,-€. Meist werden 10 Einheiten Heileurythmie verordnet, bei chronischen Erkrankungen und Entwicklungsstörungen können auch mehr Behandlungen erforderlich sein. Längere Behandlungszeiten sowie ein ausführlicheres Anamnesegespräch mit direkt anschließender Erstbehandlung kosten nach Zeitaufwand entsprechend mehr.
Einige Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Heileurythmiebehandlung ganz oder anteilig. Bei Selbstzahlern gelten 45,-€ als Richtsatz für eine Therapieeinheit von insgesamt 45 Minuten.